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Accès au toit avec escalier escamotable

«Monter sur le toit en tout sécurité»

Les sorties de toit GOMA avec escalier integré permettent d’accéder facilement et sans danger aux toit plats et en pente pour l’entretien des toits ou aux terrasses de toit dans le domaine privé. En position fermée, aucun escalier n’est visible et aucun espace n’est necessaire pour un escalier fixe.

Descriptif technique

Accès au toit modèle 71 plus
Modèle standard, par exemple accès de maintenance pour l’entretien du toit
Dimensions standard:
1500 x 750 mm
1400 x 800 mm
1300 x 700 mm
toutes les tailles possibles

Brochure avec détails techniques (PDF)
➔ Flyer modèle 71 plus

Accès au toit modèle 71 Confort Eco
avec marchepieds continus dans le caisson
Modèle standard pour des exigences élevées, par exemple accès des maintenance pour des installations techniques et l’entretient du toit
Dimensions standard:
1400 x 1000 mm (largeur marches 600 mm)
toutes les tailles possibles

Brochure avec détails techniques (PDF)
➔ Flyer à suivre

Accès au toit modèle 71 Confort
avec marches intégrées dans le caisson
“Modèle de luxe” pour les exigences plus élevées, par exemple des systèmes de ventilation sur le toit
Dimensions standard:
1800 x 750 mm
1800 x 900 mm
1800 x 1100 mm (Confort 60 avec largeur marches 600 mm)
1800 x 1300 mm (Confort 80 avec largeur marches 800 mm)
toutes les tailles possibles

Brochure avec détails techniques (PDF)
➔ Flyer modèle 71 Confort

Sicherheitshinweise / Links

Zugang zum Dach

Ein Zugang zum Dach ist erforderlich, wenn vom Dach aus Arbeitsmittel, Anlagen oder andere Konstruktionen betrieben oder instandgehalten werden müssen. Massgebend für die Mindestausstattung ist die Personengruppe, die zum Dach Zugang hat und die Nutzungs-/Wartungsintensität. Dies ist ersichtlich in der unten angehängten Grafik der SUVA. Generell ist der Kollektivschutz
(Geländer / allg. Schutzvorkehrungen) dem Individualschutz (persönliche Schutzausrüstung) vorzuziehen.

Brandschutz

Treppenanlagen und Korridore in Fluchtwegen gegen das Gebäudeinnere müssen nach den Brandschutzvorschriften feuerwiderstandsfähig abgetrennt sein (RF1).

Geländer

Bei Zugängen für den öffentlichen oder privaten Gebrauch gilt die SIA-Norm 358. Diese schreibt unter anderem vor, dass alle Sturzseiten mit einem Geländer gesichert sein müssen und dass eine Kugel von 12 cm Durchmesser nicht durch die Geländerfüllung passt.
Bei nicht öffentlichen Zugängen für geschultes Personal muss ein Seitenschutz (Schutzgeländer) verwendet werden, wenn es ungeschützte Stellen mit einer Absturzhöhe von mehr als 2 m gibt, gemäss Artikel 23 der BauAV.
Dachausstiege (Leitertreppen) müssen nach Art. 9 ArGV 4 immer beidseitig mit einem Handlauf versehen sein.

Treppenbreite

Die Treppenbreite kann geringer als das Standardmass sein, wenn diese weniger als einmal täglich benutzt wird und kein sperriges Material mittransportiert werden muss. Die Treppe soll aber nur ausnahmsweise geringer als 0.8 m sein. Werden Treppen max. einmal monatlich genutzt dürfen Leitertreppen verbaut werden, die optimale Breite dieser ist 0.6 m. 
Der Zugang zum Dach muss nach Art. 17 VUV als Verkehrsweg gestaltet sein, wenn er regelmässig (einmal monatlich) genutzt wird oder wenn sperriges oder schweres Material aufs Dach transportiert werden muss.  Verkehrswege zum und innerhalb von Arbeitsmitteln mit beidseits abgeschrankten Wegen müssen nach Art. 27 VUV eine Mindestbreite von 60 cm aufweisen.
Diese Anforderungen werden durch den Confort 60 erfüllt.

Verschluss

Ausstiege müssen gemäss Art. 18 und Art. 11 ArGV so angeordnet sein, dass sie nicht unbeabsichtigt begangen werden können. Dies kann mit einem Stangeschloss für ein bauseitiges Anhängeschloss oder Zylinderschloss gewährleistet werden.

Rückenschutz / Steigschutz

Bei baulichen Anlagen muss ab einer Höhe von 5 m ein Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung angebracht werden, bei maschinellen Anlagen bereits ab 3 m Höhe zur Sicherstellung der Absturzsicherung.

Grafik SUVA

Ausstattungsklasse 1: Zugang zur Dachfläche erfolgt über fest montierten Dachaufstieg oder durch das Gebäude (z.B. innen oder aussen liegende Treppe, Leiter mit Rücken- oder Steigschutz).

Ausstattungsklasse 2: Zugang zur Dachfläche über fest montierten Dachaufstieg oder durch das Gebäude (z.B. innen oder aussen liegende Treppe, Leiter mit Rücken- oder Steigschutz).

Ausstattungsklasse 3 : Zugang zur Dachfläche über fest montierten Dachaufstieg oder durch das Gebäude (z.B. innen oder aussen liegende Treppe, Leiter mit Rückenschutz).

Ausstattungsklasse 4: Arbeitsplätze und Verkehrswege sind gemäss den Bauvorschriften auszuführen (z.B. gemäss SIA 358 «Geländer und Brüstungen» oder VSS SN 640 568 «Geländer»).

Produktenavigation linear
Dachausstieg

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Dachluke

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Dachausstieg mit integrierter Treppe

Modell 71 plus; der Standartausstieg Holztreppe

Modell 71 plus; der Standartausstieg Scherentreppe

Modell 71 Confort; mit Stufen im Futter

Modell 71 Confort 60 mit 600 mm breiter Treppe

Modell 71 Confort 80 mit 800 mm breiter Treppe

Model 71 mit angebautem Oblicht

SL 1000 mit überschlagsklappe; Kombination von Ausstieg und RWA

Modell 71 plus mit Spezialtreppen

Motorisierung von oberem Deckel und oder unteren Deckel mit Treppe

Schutzgeländer

Spezialbau


Dachoblicht

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RWA-Anlagen

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Liftschacht Entrauchung

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Liftschacht Belüftung

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Lüftungsanlagen

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Schutzgeländer

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Spezialanfertigung

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