Lucarne ascenseur 230 V
«Mouvement vertical»
Grâce à l’aération de cage d’ascenseur GOMA 230V, la chaleur peut s’échapper immédiatement à l’air libre. Version non inflammable (icb). Pour que l’accès au moteur soit possible à tout moment, la ventilation de la cage d’ascenseur GOMA est équipée d’une ouverture de secours de l’extérieur (toit). Le couvercle protège de la pluie. La hauteur du caisson sans couvercle est d’au moins 500 mm (peut être plus élevée).
Attention: le couvercle n’est pas ouvert sans courant.
Descriptif technique
Dimensions standard pour ouverture brute
40 x 40 cm = AKF 53 x 53 cm
55 x 55 cm = AKF 53 x 53 cm
autres tailles possibles
Brochure avec détails techniques (PDF)
➔ Ventilation toit plat
➔ Ventilation toit en pente
➔ Moteur EASZ 230V
➔ Schéma interrupteur rotatif
➔ Schéma interrupteur à clé
Sicherheitshinweise / Links
Anforderungen
Lufttechnische Anlagen sind nach den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen so auszuführen und aufzustellen, dass sie einen gefahrlosen, bestimmungsgemässen Betrieb gewährleisten, und dass Schäden im Störungsfall begrenzt bleiben. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und in allen Teilen den auftretenden thermischen, chemischen und mechanischen Beanspruchungen genügen.
Gemäss EN 81-20 muss die Liftschachttemperatur zwischen +5° und +40° Celsius sein. Die Abwärme von anderen Bauteilen wie Antrieben oder Steuerungen muss separat berücksichtigt werden.
Eine Liftschacht Entlüftung mit Raumthermostat stellt sicher, dass die Vorgabewerte eingehalten werden können. Die Öffnung der Entlüftung im Aufzugsschacht muss sich gemäss dem Merkblatt des Verbandes Schweizerischer Aufzugsübernehmen über der obersten Position der Aufzugskabine befinden.
Abstimmung Lüftungs- und Brandschutzkonzept
In Bauten und Anlagen sind Lüftungskonzept und Brandschutzkonzept aufeinander abzustimmen, damit sich bei einem Brand innerhalb oder ausserhalb lufttechnischer Anlagen Feuer und Rauch nicht uneingeschränkt ausbreiten. Fluchtwege müssen ungehindert begehbar bleiben.
Verwendung als RWA
Nach den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen ist die Verwendung lufttechnischer Anlagen (z. B. Lüftungs- und Klimaanlagen) für den Rauch und Wärmeabzug nur dann zulässig, wenn die davon betroffenen Anlageteile die Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erfüllen. Diese Anforderungen werden durch die Liftschacht Entrauchung RWA mit Lüftungstaster erfüllt.
Instandhaltung
Der Anlageeigentümer oder -betreiber ist dafür verantwortlich, dass die lufttechnischen Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
Détails techniques
(Download DWG)
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