Lucarne pour ascenseur EFC
«Mouvement vertical»
Grâce au GOMA désenfumage et à la ventilation de cage d’ascenseur 24V, la chaleur et la fumée peuvent s’échapper immédiatement à l’extérieur. Version ininflammable (nbb). Pour garantir l’accès au moteur à tout moment, la cage d’ascenseur de désenfumage GOMA est équipée d’une ouverture de secours depuis l’extérieur (toit). Le couvercle protège de la pluie. La hauteur du caisson sans couvercle est d’au moins 500 mm (peut également être plus élevée).
L’électricien sur site doit effectuer les travaux suivants:
- Assemblage et connexion du moteur
- Centre de contrôle
- Thermostat
- Bouton d’évacuation des fumées
- Détecteur de fumée optique, si disponible
- Mettre des lignes d’alimentation selon notre cahier des charges
Attention: Conecption comme EFC 24V.
Ne fonctionne pas avec un panneau de commutation 230V.
Descriptif technique
Dimensions standard pour ouverture brut
40 x 40 cm = AKF 53 x 53 cm
55 x 55 cm = AKF 53 x 53 cm
autres tailles possibles
Brochure avec détails techniques (PDF)
➔ Désenfumage toit plat
➔ Désenfumage toit en pente
➔ Motoeur EASZ 24V
➔ Schéma EMB 7300 Lift 24V
Sicherheitshinweise / Links
Brandschutz
Nach den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen sind Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung mit ausreichend dimensionierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen auszurüsten.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind an der höchsten Stelle des Raumes (Dachfläche) anzubringen. Die geometrische Fläche der Abströmöffnung ist auf die Zuluftöffnungen abzustimmen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen von einem im Brandfall sicheren Standort aus von Hand in Betrieb gesetzt werden können. An den Bedienungsstellen muss der Betriebszustand (Betrieb, Störung, ausser Betrieb) erkennbar sein. Alle Teile der Anlage müssen aus geeigneten Werkstoffen bestehen und so konzipiert und angebracht werden, dass der Feuerwiderstand der nutzungsbezogenen Brandabschnittsbildung oder mindestens während 30 Minuten gewährleistet ist.
Kontrollturnus
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind nach den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen periodisch zu kontrollieren.
Der Kontrollturnus richtet sich nach der Art der Anlage sowie nach den durch die Anlage geschützten Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte.
Anlageeigentümer oder -betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
Maschinenrichtlinie
Das Bauteil unterliegt wegen des Motors den Maschinenrichtlinien des europäischen Parlaments und des Rates.
Bei einer (unvollständigen) Maschine, die von Verbrauchern, also Laien benutzt wird, muss dies gemäss den Maschinenrichtlinien bei der Konstruktion und dem Bau berücksichtigt werden. Zusätzlich soll der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine Risikobeurteilung vornehmen und ermitteln welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für die Maschine gelten und die entsprechenden Massnahmen treffen. Die Risikobeurteilung fällt weg, wenn die Einbauhöhe des Antriebes und Unterkante Flügel 2.5 m über dem Boden angebracht ist.
Steuerungen
Bei Steuerungen der (unvollständigen) Maschine darf die Maschine nicht unbeabsichtigt in Gang gesetzt werden. Erforderlichenfalls sind gemäss den Maschinenrichtlinien Massnahmen zu treffen, die eine unerlaubte Benutzung der Steuerung verhindern.
Détails techniques
(Download DWG)
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