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Generell gibt es weder Normen noch Richtlinien die sich auf Dachausstiege mit integrierter beweglicher Treppenleiter (3-teilig Holz oder Scherentreppe) berufen.  Allerdings ist geregelt, dass ein sicherer Zugang zum Dach gewährleistet werden muss.  Die Norm SIA 358 schreibt um jede Oeffnung mit einer Sturzhöhe 100 cm ein Schutzgeländer vor (betrifft auch Dachausstieg). Zu Beachten gilt, die Absturzsicherung von der Treppe, kann bei überhohen Raumhöhen z.B. 1.5 Geschosse (Attika), nicht durchgängig gesichert werden, da die Handläufe welche die Sicherung gewährleisten, nicht lange genug sind und leider auch nicht anpassbar.

Auszug SUVA Pro Anschlageinrichtungen auf Dächern wollen geplant sein:

Grundsätzlich hat auf Dächern der Kollektivschutz (z. B. Geländer) Vorrang gegenüber dem Individualschutz (z. B. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz). Wenn jedoch die bauliche Situation keinen Schutz gegen Absturz bietet, sind systematisch Anschlageinrichtungen zu planen. Sie dienen zum Befestigen der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Diese Informationsschrift richtet sich in erster Linie an Bauherren und Planer. Sie erfahren, was bei der Planung von Anschlageinrichtungen zu beachten ist.


Wir erlauben uns daher die Empfehlungen der SUVA auf unserer Homepage zu publizieren