Schutzgeländer auf dem Dach
«Gesicherter Ausstieg»
Die feuerverzinkten GOMA Schutzgeländer werden am Futter seitlich nach dem Winkelblechanschluss montiert. Dadurch wird vermieden, dass durch die Dachhaut geschraubt wird und es entsteht kein zusätzliches Gewicht auf dem Dach.
Durch die Feuerverzinkung sind die GOMA Schutzgeländer äusserts langlebig und widerstandsfähig gegen Korrosion.
Die Höhe ab fertig Dach beträgt 100 cm. Die feine Ausführung sieht ästhetisch auf dem Dach aus.
Technischer Beschrieb
Staketen Schutzgeländer
Feuerverzinkte Staketen mit zusätzlicher Futteraufdopplung gemäss SIA-Norm 358
Handwerker Schutzgeländer
Feuerverzinkte Rohrkonstruktion mit Handlauf und Knieleiste gem. BauAV 4
Nur für Wartungszwecke durch geschultes Personal, nicht öffentlich zugänglich
Neu: 3-seitiges Schutzgeländer
Feuerverzinkte Rohrkonstruktion mit selbstschliessender Türe bei Austrittsseite gem. BauAV 4
Nur für Wartungszwecke durch geschultes Personal, nicht öffentlich zugänglich
Neu: Schutzgeländer klappbar PATENTIERT 2023
Feuerverzinkte Rohrkonstruktion mit Handlauf und Knieleiste gem. BauAV 4
2-seitiges Schutzgeländer wird mit dem Öffnen des Deckels automatisch aufgeklappt Deckel hinten (kurze Seite) gebandet
Nur für Wartungszwecke durch geschultes Personal, nicht öffentlich zugänglich
Pulverbeschichtung (duplexieren) gemäss Angaben Architekt RAL, NCS oder IGP möglich.
Prospekt mit technischen Details (PDF)
➔ Montageanleitung Staketengeländer
➔ Montageanleitung Handwerkergeländer
Sicherheitshinweise / Links
Öffentlicher / privater Gebrauch
Bei Zugängen für den öffentlichen oder privaten Gebrauch gilt die SIA-Norm 358. Diese schreibt unter anderem vor, dass alle Sturzseiten mit einem Geländer gesichert sein müssen und dass eine Kugel von 12 cm Durchmesser nicht durch die Geländerfüllung passt.
Dachunterhalt
Ein Seitenschutz (Schutzgeländer) für geschultes Personal bei nicht öffentlichen Zugängen muss verwendet werden, wenn es ungeschützte Stellen mit einer Absturzhöhe von mehr als 2 m gibt, gemäss Artikel 23 der BauAV.
Anforderungen an den Seitenschutz (Schutzgeländer) gemäss Artikel 22 der BauAV:
- Ein Seitenschutz (Schutzgeländer) besteht aus einem Geländerholm, mindestens einem Zwischenholm und einem Bordbrett.
- Die Oberkante des Geländerholms muss mindestens 100 cm über der Standfläche liegen.
- Die Bordbretter müssen eine Höhe von mindestens 15 cm ab der Standfläche haben.
- Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm, zwischen Bordbrett und Zwischenholm und zwischen den Zwischenholmen darf nicht mehr als 47 cm betragen.
- Anstelle von Geländer- und Zwischenholmen können Rahmen oder Gitter mit einer Maschenweite von maximal 25 cm verwendet werden, sofern sie den gleichen Schutz bieten.
- Der Seitenschutz (Schutzgeländer) muss so befestigt werden, dass er nicht unbeabsichtigt entfernt oder gelöst werden kann.