Liftschacht Entrauchung RWA
«Vertikalhub»
Dank der GOMA Liftschacht Entrauchung und Entlüftung 24V kann Hitze und Rauch sofort ins Freie entweichen. Ausführung nicht brennbar (nbb). Damit der Zugang zum Motor jederzeit erfolgen kann, ist die GOMA Liftschacht Entrauchung RWA mit einer Notöffnung von Aussen (Dach) ausgerüstet. Der Deckel schützt vor Regen. Die Futterhöhe ohne Deckel ist mind. 500 mm (kann auch höher sein).
Durch den Elektriker sind folgende Arbeiten auszuführen:
- Montieren und Anschliessen des Motors
- Steuerungszentrale
- Thermostat
- Rauchabzugstaster
- optischer Rauchmelder, soweit vorhanden
- Erstellen der elektrischen Zuleitungen nach unseren Angaben
Achtung: Ausführung wie RWA 24V.
Funktioniert nicht mit einem Schalttableau für 230V.
Technischer Beschrieb
Normgrösse rohe Deckenaussparung
40 x 40 cm = AKF 53 x 53 cm
55 x 55 cm = AKF 53 x 53 cm
andere Grössen möglich
Prospekt mit technischen Details (PDF)
➔ Entrauchung Flachdach
➔ Entrauchung Steildach
➔ Motorenbeschrieb EASZ 24V
➔ Schaltschema EMB 7300 Lift 24V
Sicherheitshinweise / Links
Brandschutz
Nach den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen sind Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung mit ausreichend dimensionierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen auszurüsten.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind an der höchsten Stelle des Raumes (Dachfläche) anzubringen. Die geometrische Fläche der Abströmöffnung ist auf die Zuluftöffnungen abzustimmen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen von einem im Brandfall sicheren Standort aus von Hand in Betrieb gesetzt werden können. An den Bedienungsstellen muss der Betriebszustand (Betrieb, Störung, ausser Betrieb) erkennbar sein. Alle Teile der Anlage müssen aus geeigneten Werkstoffen bestehen und so konzipiert und angebracht werden, dass der Feuerwiderstand der nutzungsbezogenen Brandabschnittsbildung oder mindestens während 30 Minuten gewährleistet ist.
Kontrollturnus
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind nach den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen periodisch zu kontrollieren.
Der Kontrollturnus richtet sich nach der Art der Anlage sowie nach den durch die Anlage geschützten Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte.
Anlageeigentümer oder -betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
Maschinenrichtlinie
Das Bauteil unterliegt wegen des Motors den Maschinenrichtlinien des europäischen Parlaments und des Rates.
Bei einer (unvollständigen) Maschine, die von Verbrauchern, also Laien benutzt wird, muss dies gemäss den Maschinenrichtlinien bei der Konstruktion und dem Bau berücksichtigt werden. Zusätzlich soll der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine Risikobeurteilung vornehmen und ermitteln welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für die Maschine gelten und die entsprechenden Massnahmen treffen. Die Risikobeurteilung fällt weg, wenn die Einbauhöhe des Antriebes und Unterkante Flügel 2.5 m über dem Boden angebracht ist.
Steuerungen
Bei Steuerungen der (unvollständigen) Maschine darf die Maschine nicht unbeabsichtigt in Gang gesetzt werden. Erforderlichenfalls sind gemäss den Maschinenrichtlinien Massnahmen zu treffen, die eine unerlaubte Benutzung der Steuerung verhindern.
Technische Details
(Download DWG und Detailbilder)